Wir wissen, dass viele Menschen in ihrem eigenen Zuhause und der vertrauten Umgebung alt werden möchten. Das Zuhause bedeutet für Sie Sicherheit und Geborgenheit.
Wir bieten Ihnen unsere Hilfe an, wenn in ihrem Alltag zu Hause Unterstützung notwendig wird.
Die kleinen, wichtigen Dinge im Alltag, vom Spaziergang bis hin zum Vorlesen oder dem Auflegen der Lieblingsmusik – auch die Betreuung von demenziell Erkrankten ist möglich. Alles was Sie oder Ihre Angehörigen entlastet.
Wir helfen beim Kochen, Einkaufen oder der Reinigung der Wohnung
24/7-Notruf-Knopf, Essen auf Rädern, ein Fahrdienst zum Arzt, oder auch regelmäßige Fußpflege – wir helfen bei der Vermittlung von weiteren Hilfsdiensten
Wir helfen bei der Körperpflege (Duschen, Rasieren, Zahnpflege), beim Aufstehen und Zubettgehen, der Bewegung und rund um das Essen
Wir übernehmen, was ihr Arzt anordnet, z.B. Medikamentengabe, Verbandswechsel, Blutdruck oder Injektionen
Wir übernehmen die Pflege und Begleitung, wenn Angehörige krank oder im Urlaub sind
Die richtigen Handgriffe lernen als persönliche und praktische Anleitung 1:1 bei Ihnen zuhause. Lagerungstechniken oder der richtige Gebrauch von Hilfsmitteln – das, was Ihnen hilft, um gut zu pflegen.
Wir beraten Sie zu allen Fragen bezüglich der Pflege, Betreuung und häuslichen Versorgung im Alltag – darüber hinaus auch bei der Anschaffung von Hilfsmitteln oder der Wohnraumanpassung.
Für die Begutachtung zur Einstufung des Pflegegrads durch den MD (Medizinischer Dienst der Kassen) bieten wir Begleitung an, helfen bei der Antragstellung und ggf. auch bei Widersprüchen.
Praktische und pflegefachliche Unterstützung und Tipps in der persönlichen Pflegesituation. Diese Beratungsbesuche nach § 37,3 SGB XI sind für Pflegegeld-Empfänger verpflichtend.
Abhängig davon, ob und welcher Pflegegrad (PG) vorliegt, übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Kosten bis zu einer Höhe von:
Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern ihre Pflegekasse und wir als anerkannter ambulanter Pflegedienst rechnen die Pflegesachleistungen direkt ab.
Dieser Betrag kann auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden. Er steht nur zur Verfügung, wenn Sie diesen nicht anderweitig (z.B. für Tagespflege) verwenden.
Als Einschränkung gilt, dass er in den in den Pflegegraden 2 bis 5 nicht für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden darf, also z.B. für die Hilfe beim Waschen.
Nicht genutzte Beträge können bis zum 30.06. des Folgejahres angespart und genutzt werden.
Wir können vom Arzt verordnete Leistungen erbringen.
Die Behandlungspflege rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab.
Sie können ambulante Pflege mit einem Besuch der Tagespflege kombinieren – und zwar ohne, dass die Budgets des einen oder anderen gekürzt werden.
Sprechen Sie uns an!
Das gemeinsame Budget steht zur Verfügung, wenn die private Pflegeperson/pflegende Angehörige verhindert, z. B. krank oder im Urlaub ist. Die Pflegekasse übernimmt pro Kalenderjahr:
Aus dem gleichen Topf wird auch die Kurzzeitpflege finanziert, d.h. die Pflegeperson wird zeitweise in einem stationären Pflegeheim versorgt.
Wichtig:
Wenn Sie Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse beziehen, sind Sie ab Pflegegrad 2 verpflichtet ein Beratungsgespräch nachzuweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass eine sachgerechte Pflege erfolgt.
Der Turnus richtet sich dem Pflegegrad.
Pflegekassen müssen für pflegende Personen und alle (ehrenamtlich) Interessierten unentgeltlich Schulungskurse anbieten. Sie sollen praktische Anleitung und Informationen, aber auch Beratung und Unterstützung bieten, präventiv und Netzwerk stärkend wirken sowie das soziale Engagement in der Pflege stärken.
Schulungen im Zuhause der Pflegebedürftigen finden auf Wunsch statt.
Stand: 01/2026, alle Angaben ohne Gewähr
Damit Sie wissen, was auf Sie zu kommt, haben wir hier die wichtigsten Punkte aufgeschrieben.
Welche Leistungen brauchen Sie? Welche Informationen brauchen wir von Ihnen?
Zunächst stimmen Sie mit uns ab, welche Hilfen sie aus den Leistungspaketen der medizinischen, pflegerischen und hauswirtschaftliche Versorgung brauchen. Außerdem prüfen wir, welcher unserer ambulanter Pflegedienste an welchem Standort ab wann die Kapazitäten hat, Ihre Versorgung zu übernehmen.
Wenn eine ärztliche Vordnung für Behandlungspflege vorliegt, legen Sie uns diese bitte vor.
Wenn Sie uns kontaktieren halten Sie bitte – sofern vorhanden – folgende weitere Informationen für uns bereit:
Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?
Für alle anfallenden Kosten erstellen wir immer einen Kostenvoranschlag. Hier ist alles genau aufgeschlüsselt – auch welcher Eigenanteil sie erwartet und welchen Anteil die Pflegekasse oder andere Kostenträger übernehmen. Die Kosten für verordnete Behandlungspflege werden zu 100% von der Krankenkasse übernommen.
Sie haben Zeit, den Kostenvoranschlag zu prüfen und wir beantworten Ihre Fragen. Bei Bedarf passen wir den Leistungsumfang an.
Sie beauftragen und wir beginnen
Zusätzlich zum Kostenvoranschlag händigen wir einen Versorgungsvertrag aus. Wenn Sie unseren ambulanten Dienst beauftragen wollen, unterschreiben Sie sowohl den Kostenvoranschlag als auch den Versorgungsvertrag.
Wenn die unterzeicheten Unterlagen vorliegen, beginnt die zeitlich und inhaltlich besprochene Pflege und Versorgung bei Ihnen zu Hause.
Was ist, wenn Sie später mehr oder weniger Hilfe brauchen?
Stellen Sie oder unsere Mitarbeiter*Innen im Laufe der Zeit fest, dass Ihre Leistungen angepasst werden sollten, besprechen wir das zuerst miteinander. Dann erstellen wir erneut einen Kostenvoranschlag. Wenn Ihre Unterschrift vorliegt, passen wir die Leistungen wie besprochen an und planen die Termine entsprechend.
Sprechen Sie uns bei Fragen an!
Die Mitarbeiter*innen unserer Teams starten Ihre ambulanten Touren von unseren Sozialstationen aus. Wir haben sie an verschiedenen Standorten im Kreis Ostholstein verteilt. Wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen, schauen wir zentral, welche Sozialstation für Sie die richtige Anlaufstelle ist.
Pflegegrade erhalten Menschen, die in ihrer Selbständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind – zum Beispiel Demenzerkrankte, körperlich eingeschränkte Menschen, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte. Je nach Schwere der Beeinträchtigung erhalten sie im Rahmen einer Pflegebegutachtung einen der Pflegegrade 1 bis 5.
Alle Leistungen der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung können auch ohne Pflegegrad als Privatleistung in Anspruch genommen werden.
Die Antragsformulare erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse. Der medizinische Dienst (MD) führt eine persönliche Begutachtung durch und empfiehlt einen Pflegegrad. Die Pflegekasse des Antragstellers entscheidet über die Genehmigung des Pflegegrades.
Wir bieten Begleitung bei der Begutachtung durch unsere Mitarbeitenden an.
Ambulante Pflege umfasst medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung.
Ambulante Pflege nach dem SGB XI lässt sich in Leistungspaketen buchen. Es kann zum Beispiel An-/Auskleiden, Waschen, Mund- und Zahnpflege sowie Kämmen umfassen.
Weitere Leistungen, die zur ambulanten Pflege gehören, werden unter dem Begriff der Behandlungspflege nach dem SGB V zusammengefasst.
Die Behandlungspflege oder medizinische Behandlungspflege kann zum Beispiel Medikamentengabe oder Wundversorgung sein. Sie heißt medizinische Behandlungspflege, da sie immer von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden muss.
Hauswirtschaftlichen Leistungen werden im Wohnbereich des Pflegebedürftigen erbracht: Bad, Küche, Wohnzimmer, Esszimmer, Schlafzimmer oder Flur.
Was nicht in den Aufgabenbereich gehört:
Wenn Sie Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse beziehen, sind Sie ab Pflegegrad 2 verpflichtet ein Beratungsgespräch nach §37.3 SGB XI nachzuweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass eine sachgerechte Pflege erfolgt.
Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Wenn Sie als pflegender Angehöriger stundenweise verhindert sind, zum Beispiel durch Krankheit oder Urlaub, kann der ambulante Pflegedienst die Pflege übernehmen.
Dafür steht zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung ein Jahresbudget zur Verfügung.
Der Antrag muss vor Leistungserbringung durch den Versicherten bei der Pflegekasse gestellt werden.
Der Entlastungsbetrag ist ein monatliches Budget und kann für die hauswirtschaftliche Versorgung oder Betreuung genutzt werden.
Für die Nutzung dieses Budgets gibt es eine Voraussetzung: Es kann nur durch einen Leistungserbringer abgerechnet werden. Das bedeutet: Wenn der Entlastungsbetrag beispielsweise für die Tagespflege oder einen Seniorenbetreuer genutzt wird, steht das Budget für uns/den ambulanten Pflegedienst nicht zur Verfügung.
Wenn Sie Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst oder als Angehöriger Pflegegeld erhalten, können Sie auch die Senioren-Tagespflege besuchen.
Die Budgets der Pflegekasse für die Pflege zuhause und für die Tagespflegeeinrichtung können ohne Abstriche kombiniert werden. Sie werden beide in voller Höhe (je nach Pflegegrad) abgerechnet.
Anders verhält es sich mit dem Entlastungsbudget (§45 SGB XI). Der Betrag kann pro Monat nur von dem ambulanten Pflegedienst oder der Tagespflege-Einrichtung abgerechnet werden.