Ambulante Pflege in Ostholstein

Selbstbestimmt im eigenen Zuhause

Wir wissen, dass viele Menschen in ihrem eigenen Zuhause und der vertrauten Umgebung alt werden möchten. Das Zuhause bedeutet für Sie Sicherheit und Geborgenheit.

Wir bieten Ihnen unsere Hilfe an, wenn in ihrem Alltag zu Hause Unterstützung notwendig wird.

Nutzen Sie alle Vorteile ambulanter Pflege, die mehr kann als pflegen:

Alltags-Betreuung
Angehörigen-Beratung
Mahlzeiten
Einkauf
Wäsche
Reinigung
Körperpflege
Medizinische Krankenpflege
Bei uns ist gute Pflege zu Hause.

Individuelle Bedürfnisse - individuelle Bausteine

Ambulante Pflege kann mehr ...

Was wir für Sie tun können, klären wir am besten persönlich. Aber an welchen Stellen Sie von uns Unterstützung erhalten können, stellen wir Ihnen hier gerne vor.

Alltagsbetreuung

Die kleinen, wichtigen Dinge im Alltag, vom Spaziergang bis hin zum Vorlesen oder dem Auflegen der Lieblingsmusik – auch die Betreuung von demenziell Erkrankten ist möglich. Alles was Sie oder Ihre Angehörigen entlastet.

Hilfen im Haushalt

Wir helfen beim Kochen, Einkaufen oder der Reinigung der Wohnung

Unterstützung organisieren

24/7-Notruf-Knopf, Essen auf Rädern, ein Fahrdienst zum Arzt, oder auch regelmäßige Fußpflege – wir helfen bei der Vermittlung von weiteren Hilfsdiensten

Pflege zu Hause

Wir helfen bei der Körperpflege (Duschen, Rasieren, Zahnpflege), beim Aufstehen und Zubettgehen, der Bewegung und rund um das Essen

Medizinische Krankenpflege

Wir übernehmen, was ihr Arzt anordnet, z.B. Medikamentengabe, Verbandswechsel, Blutdruck oder Injektionen

Zeitweise Entlastung

Wir übernehmen die Pflege und Begleitung, wenn Angehörige krank oder im Urlaub sind

Schulungen und praktische Beratung zu Hause

Die richtigen Handgriffe lernen als persönliche und praktische Anleitung 1:1 bei Ihnen zuhause. Lagerungstechniken oder der richtige Gebrauch von Hilfsmitteln – das, was Ihnen hilft, um gut zu pflegen.

Für alle Ihre Fragen – wir beraten Sie

Allgemeine Beratung

Wir beraten Sie zu allen Fragen bezüglich der Pflege, Betreuung und häuslichen Versorgung im Alltag – darüber hinaus auch bei der Anschaffung von Hilfsmitteln oder der Wohnraumanpassung.

Pflegegrad-Einstufungen / Widersprüche

Für die Begutachtung zur Einstufung des Pflegegrads durch den MD (Medizinischer Dienst der Kassen) bieten wir Begleitung an, helfen bei der Antragstellung und ggf. auch bei Widersprüchen.

Pflegeberatungsbesuche

Praktische und pflegefachliche Unterstützung und Tipps in der persönlichen Pflegesituation. Diese Beratungsbesuche​ nach § 37,3 SGB XI sind für Pflegegeld-Empfänger verpflichtend.

Machen Sie den ersten Schritt:

Rufen Sie uns an:

Finanzierung von ambulanter Pflege

Es stehen verschiedenen Budgets der Pflege- und Krankenkasse zur Finanzierung ambulanter Pflege zur Verfügung. Die drei am häufigsten genutzten Budgets sind die Finanzierungstöpfe 1 bis 3. Hier haben wir erste Informationen für Sie zusammengestellt. Gerne beraten wir Sie unverbindlich in einem persönlichen Gespräch bis alle Fragen geklärt sind und erstellen einen persönlichen Kostenvoranschlag.

Pflegekasse

Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI

Abhängig davon, ob und welcher Pflegegrad (PG) vorliegt, übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Kosten bis zu einer Höhe von:

Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern ihre Pflegekasse und wir als anerkannter ambulanter Pflegedienst rechnen die Pflegesachleistungen direkt ab.

Pflegekasse

Entlastungbetrag nach §45b SGB XI

Dieser Betrag kann auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden. Er steht nur zur Verfügung, wenn Sie diesen nicht anderweitig (z.B. für Tagespflege) verwenden.

Als Einschränkung gilt, dass er in den in den Pflegegraden 2 bis 5 nicht für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden darf, also z.B. für die Hilfe beim Waschen.

Nicht genutzte Beträge können bis zum 30.06. des Folgejahres angespart und genutzt werden.

Krankenkasse

Behandlungspflege/Häusliche Krankenpflege SGB V

Wir können vom Arzt verordnete Leistungen erbringen.

Die Behandlungspflege rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab.

Gut zu wissen!

Unser Tipp für Sie:
Ambulante Pflege und Tagespflege kombinieren

Sie können ambulante Pflege mit einem Besuch der Tagespflege kombinieren – und zwar ohne, dass die Budgets des einen oder anderen gekürzt werden.

Sprechen Sie uns an!

Pflegekasse

Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege

Das gemeinsame Budget steht zur Verfügung, wenn die private Pflegeperson/pflegende Angehörige verhindert, z. B. krank oder im Urlaub ist. Die Pflegekasse übernimmt pro Kalenderjahr:

Aus dem gleichen Topf wird auch die Kurzzeitpflege finanziert, d.h. die Pflegeperson wird zeitweise in einem stationären Pflegeheim versorgt. 

Pflegekasse

Beratungsgespräch nach §37.3 SGB XI

Wichtig:

Wenn Sie Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse beziehen, sind Sie ab Pflegegrad 2 verpflichtet ein Beratungsgespräch nachzuweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass eine sachgerechte Pflege erfolgt.

Der Turnus richtet sich dem Pflegegrad.

  • PG 1/2/3: halbjährlich 1x, also 2x im Jahr
  • PG 4/5: mind. halbjährlich, also 2x pro Jahr bis max. vierteljährlich, also 4x im Jahr
Pflegekasse

Schulungskurse und häusliche Schulungen nach §45b SGB XI

Pflegekassen müssen für pflegende Personen und alle (ehrenamtlich) Interessierten unentgeltlich Schulungskurse anbieten. Sie sollen praktische Anleitung und Informationen, aber auch Beratung und Unterstützung bieten, präventiv und Netzwerk stärkend wirken sowie das soziale Engagement in der Pflege stärken.

Schulungen im Zuhause der Pflegebedürftigen finden auf Wunsch statt.

Stand: 01/2026, alle Angaben ohne Gewähr

Ihr Weg zu uns - Schritte zur ambulanten Pflege

Damit Sie wissen, was auf Sie zu kommt, haben wir hier die wichtigsten Punkte aufgeschrieben. 

Unsere ambulanten Pflegeteams vor Ort

Die Mitarbeiter*innen unserer Teams starten Ihre ambulanten Touren von unseren Sozialstationen aus. Wir haben sie an verschiedenen Standorten im Kreis Ostholstein verteilt. Wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen, schauen wir zentral, welche Sozialstation für Sie die richtige Anlaufstelle ist.

Sozialstation Ahrensbök
Ahrensbök
Sozialstation Bad Schwartau
Bad Schwartau
Sozialstation Eutin/Malente
Eutin Malente
Sozialstation Hansühn
Hansühn Oldenburg i. H.
Sozialstation Heiligenhafen
Heiligenhafen
Sozialstation Neustadt i. H.
Neustadt i. H.

Häufige Fragen zur ambulanten Pflege

Pflegegrad

Pflegegrade erhalten Menschen, die in ihrer Selbständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind – zum Beispiel Demenzerkrankte, körperlich eingeschränkte Menschen, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte. Je nach Schwere der Beeinträchtigung erhalten sie im Rahmen einer Pflegebegutachtung einen der Pflegegrade 1 bis 5.

Alle Leistungen der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung können auch ohne Pflegegrad als Privatleistung in Anspruch genommen werden.

Die Antragsformulare erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse. Der medizinische Dienst (MD) führt eine persönliche Begutachtung durch und empfiehlt einen Pflegegrad. Die Pflegekasse des Antragstellers entscheidet über die Genehmigung des Pflegegrades.

Wir bieten Begleitung bei der Begutachtung durch unsere Mitarbeitenden an.

Ambulante Pflege und Behandlungspflege

Ambulante Pflege umfasst medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung.

Ambulante Pflege nach dem SGB XI lässt sich in Leistungspaketen buchen. Es kann zum Beispiel An-/Auskleiden, Waschen, Mund- und Zahnpflege sowie Kämmen umfassen.

Weitere Leistungen, die zur ambulanten Pflege gehören, werden unter dem Begriff der Behandlungspflege nach dem SGB V zusammengefasst.

Die Behandlungspflege oder medizinische Behandlungspflege kann zum Beispiel Medikamentengabe oder Wundversorgung sein. Sie heißt medizinische Behandlungspflege, da sie immer von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden muss.

Hauswirtschaftlichen Leistungen werden im Wohnbereich des Pflegebedürftigen erbracht: Bad, Küche, Wohnzimmer, Esszimmer, Schlafzimmer oder Flur.

  1. Reinigungsarbeiten, zum Beispiel:
    • Bad- und Küchenreinigung
    • Wäschepflege
    • Fenster putzen
  2. Unterstützungsleistungen, zum Beispiel:
    • Begleitung zum Arzt / beim Einkaufen
    • ggf. kleine Mahlzeiten zubereiten
    • Hilfestellung im Alltag z.B. organisieren von Essen auf Rädern oder Handwerker suche…
    • Einkaufservice

Was nicht in den Aufgabenbereich gehört:

  • Keller, Dachboden und Garage entrümpeln und reinigen, sowie Straßenreinigung (Schnee fegen)
  • Gartenarbeit z.B. Rasen mähen
  • Von der Bank Geld abheben (nur in Begleitung des Patienten erlaubt)
  • Außerhalb der Versorgungszeit Besorgungen für den Patienten machen

Weitere Leistungen ambulanter Pflege

Wenn Sie Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse beziehen, sind Sie ab Pflegegrad 2 verpflichtet ein Beratungsgespräch nach §37.3 SGB XI nachzuweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass eine sachgerechte Pflege erfolgt.

Die Kosten trägt die Pflegekasse.

Wenn Sie als pflegender Angehöriger stundenweise verhindert sind, zum Beispiel durch Krankheit oder Urlaub, kann der ambulante Pflegedienst die Pflege übernehmen.

Dafür steht zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung ein Jahresbudget zur Verfügung. 

Der Antrag muss vor Leistungserbringung durch den Versicherten bei der Pflegekasse gestellt werden.

Der Entlastungsbetrag ist ein monatliches Budget und kann für die hauswirtschaftliche Versorgung oder Betreuung genutzt werden.

Für die Nutzung dieses Budgets gibt es eine Voraussetzung: Es kann nur durch einen Leistungserbringer abgerechnet werden. Das bedeutet: Wenn der Entlastungsbetrag beispielsweise für die Tagespflege oder einen Seniorenbetreuer genutzt wird, steht das Budget für uns/den ambulanten Pflegedienst nicht zur Verfügung.

Kombination ambulanter Pflege und Tagespflege

Wenn Sie Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst oder als Angehöriger Pflegegeld erhalten, können Sie auch die Senioren-Tagespflege besuchen.

Die Budgets der Pflegekasse für die Pflege zuhause und für die Tagespflegeeinrichtung können ohne Abstriche kombiniert werden. Sie werden beide in voller Höhe (je nach Pflegegrad) abgerechnet.

Anders verhält es sich mit dem Entlastungsbudget (§45 SGB XI). Der Betrag kann pro Monat nur von dem ambulanten Pflegedienst oder der Tagespflege-Einrichtung abgerechnet werden.