Spezialisierte ambulante Palliativversorgung in Ostholstein (SAPV)
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) hat das Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen.
Die SAPV ergänzt das bestehende Versorgungsangebot, insbesondere das der Vertragsärzte, Krankenhäuser und Pflegedienste. Die Leistung wird durch ein multiprofessionelles Team aus u. a. speziell weitergebildeten ÄrztInnen, Pflegefachkräften, Seelsorgerin und einer Onkolotsin erbracht.
Was SAPV ist
Als unser Ziel sehen wir die Verbesserung der Lebensqualität in der letzten Lebensphase. Wir verstehen den Menschen in allen Dimensionen des Daseins – körperlich, psychosozial und seelsorgerisch spirituell.
Aus unserem Ziel und unserer Haltung leiten sich unsere Aufgaben ab.
Dazu gehören beispielsweise:
- Linderung belastender Beschwerden wie Schmerzen, Luftnot, Übelkeit, Ängste.
- Unterstützung der Patienten und Zugehörigen bei z. B. Antragstellung im sozialen Bereich.
- Einbindung weiterer spezialisierter Dienste: u. a. ambulanter Hospizdienst, Kindertrauer- und andere Selbsthilfegruppen.
- Beratung und Unterstützung, um seelsorgerischen und spirituellen Bedürfnissen und existenziellen Fragestellungen zu begegnen.
- Regelmäßige pflegerische und ärztliche Hausbesuche und Telefonate sowie oft im Hintergrund ablaufende koordinierende Maßnahmen.
- Erreichbarkeit des SAPV-Teams in einer Not- oder Krisensituation an 24 Stunden/Tag und 7 Tagen/Woche.
Dauer einer SAPV
Wenn sich Ihr Zustand durch die eingeleiteten Maßnahmen gebessert oder stabilisiert hat, kann Ihre Versorgung wieder durch die reguläre hausärztliche Versorgung erfolgen.
Eine Wiederaufnahme in die SAPV kann bei Verschlechterung der Symptomlast sowie im Krisenfall wieder von Ihrem Haus- oder Facharzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst in die Wege geleitet werden.
Ebenso kann dies in zeitlich begrenztem Rahmen auch bei Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgen.
Finanzierung von SAPV
Die Finanzierung im Bereich der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung ist eindeutig geregelt, da es sich um eine ärztlich verordnete Leistung handelt.
Die Kosten der SAPV werden bei gesetzlich Versicherten bei der jeweiligen Krankenkasse übernommen.
Bei Privatversicherten gelten die jeweils im Versicherungsvertrag festgelegten Bedingungen. Wir beraten Sie im Bedarfsfall hierzu gerne.
Ihr Weg zu uns - 3 Schritte zur SAPV
Damit Sie wissen, was auf Sie zu kommt, haben wir hier die wichtigsten Schritte aufgeschrieben.
Schritt 1:
Verordnung vom Arzt
Sollte bei Ihnen der Bedarf für eine ambulante spezialisierte palliative Versorgung (SAPV) festgestellt worden sein, stellt Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine entsprechende Verordnung aus.
Schritt 2:
Telefonat und Erster Hausbesuch
Nachdem die Verordnung vollständig bei uns eingegangen ist, setzen wir uns zunächst telefonisch – in der Regel noch am selben Tag – mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen ersten ärztlich/pflegerischen Hausbesuch.
Schritt 3:
Behandlung Planen
Im Rahmen unseres Besuchs bringen wir zunächst die für uns relevanten Informationen hinsichtlich Ihrer Erkrankung in Erfahrung, erläutern Ihnen die Möglichkeiten der Behandlung und planen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Unser Netzwerk
Eine gute Versorgung lebt von einem stabilen Netzwerk. Wir arbeiten mit vielen Partnern in der Region zusammen.
SAPV-Infos zum Download
Die wesentlichen Informationen über unser SAPV-Team haben wir in einem Flyer für Sie zusammengefasst und stellen ihn hier als pdf-Datei zum Download bereich.
Der pallative Ansatz ist die Antwort auf die moderne Medizin. Wir müssen den Schwerpunkt auf das Sinnvolle und nicht nur auf das Machbare legen.”
G.D. Borasio